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Simon von Trient

Simon von Trient ist einer der frühesten und bekanntesten Fälle einer Blutbeschuldigung. Der christliche Junge wurde am Karfreitag, den 24. März 1475, als vermisst gemeldet. Damals lebte in der Hauptstadt des geistlichen Fürstentums eine deutsche Minderheit, zu welcher auch Jüdinnen und Juden gehörten.1 Dieser Umstand und die Tatsache, dass nur einen Tag vor der Tat auch das jüdische Passahfest begann, führte schnell zu dem Verdacht, dass es sich um einen jüdischen Ritualmord handle.2 Deshalb wurde eine Durchsuchung des jüdischen Viertels durch den Fürstbischof Johannes IV. Hinderbach veranlasst. Aufgrund der Tatsache, dass die Juden und Jüdinnen den Leichnam des Jungen in der Nacht zum Ostersonntag im Bewässerungsgraben unter ihrer Synagoge fanden, wurden sie festgenommen.3 Nach einem langen Prozess unter schwerer Folter, verurteilte man sie letztlich zum Tode.4 Allerdings erkannte nicht die gesamte katholische Kirche den Fall an. So sprach sich der damals amtierende Papst Sixtus IV. zunächst gegen die Blutbeschuldigung aus, erkannte den Prozess jedoch im Jahre 1478 faktisch als „rite et recte factum“.5, richtig und Recht gemacht, an. Die Erzählungen rund um den angeblichen Ritualmord fanden in der Umgebung und weit entfernten Gebieten großen Anklang.

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